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Reicht eine fortgeschrittene elektronische Signatur aus, um den Jahresabschluss digital zu unterzeichnen?

Ja – laut dem aktuellen Schreiben der Steuerberaterkammer Köln kann ein ausschließlich digital erstellter Jahresabschluss (einschließlich Bescheinigung und ggf. Erstellungsbericht) mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen werden.
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​Wichtig:
Der Mandant muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass er seinen handels- und steuerrechtlichen Pflichten zur Aufbewahrung und ggf. Unterzeichnung nur dann vollständig nachkommt, wenn er den digital erstellten Jahresabschluss ausdruckt und handschriftlich unterschreibt (vgl. § 257 Abs. 3 HGB).
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Hinweis:

Alle Informationen stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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