Wenn die Schnittstelle bereits funktioniert hat und nun Fehlermeldungen ausgibt, liegt das meist an einer Änderung der Benutzerrechte in DATEV Unternehmen online.
Die Verbindung zwischen milia und DATEV ist an den spezifischen Benutzer gebunden, der die Einrichtung ursprünglich autorisiert hat. Wenn dieser Benutzer:
die Kanzlei verlassen hat,
sein SmartLogin oder seine SmartCard abgelaufen ist,
oder ihm die Rechte für den „Belegtransfer“ bzw. „Belegwesen“ in DATEV entzogen wurden,
verliert milia den Zugriff auf die Schnittstelle.
Wie kannst du den Fehler beheben?
Es gibt zwei Wege, um den Datenaustausch wieder zu aktivieren:
Option A: Rechte in DATEV wiederherstellen Prüfe in der DATEV Rechteverwaltung online, ob du (oder der betroffene Benutzer) weiterhin über alle notwendigen Freigaben für den Mandanten verfügst (insbesondere Schreibrechte für Belege online). Nach der Korrektur der Rechte sollte der Upload automatisch wieder möglich sein.
Option B: Verbindung neu autorisieren (Empfohlen) Sollte die ursprüngliche Person keine Rechte mehr erhalten (z. B. wegen eines Personalwechsels), musst du die Verbindung neu verknüpfen:
Trenne in den milia-Einstellungen die bestehende Verbindung zu DATEV.
Klicke auf „Neu verbinden“.
Ein Benutzer mit aktiven DATEV-Zugangsdaten (SmartLogin/SmartCard) muss sich nun im erscheinenden DATEV-Fenster einloggen und den Zugriff bestätigen.
Hinweis: Achte darauf, dass der neue Benutzer in DATEV administrativ berechtigt ist, Daten für den jeweiligen Mandanten zu übermitteln.
Was passiert mit den Belegen, die während der Störung nicht übertragen wurden?
Keine Sorge: Die Belege verbleiben in milia. Sobald du die Schnittstelle neu autorisiert oder die Rechte korrigiert hast, kannst du den Upload für die ausstehenden Dokumente einfach erneut anstoßen.

