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Kann die Kanzlei das Dokument bei der Mandantenaufnahme zuerst unterzeichnen?

Aktuell sieht der Prozess eine feste Reihenfolge vor: Zuerst leistet der Mandant seine Unterschrift, im Anschluss erfolgt die Gegenzeichnung durch die Kanzlei. Eine Umkehrung dieser Abfolge ist derzeit technisch nicht möglich.

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